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Institutionelles Schutzkonzept der Akademie Franz Hitze Haus (ISK)

Inhaltsverzeichnis             
1. Einführung           
2. Risikoanalyse (Online entnommen)        
3. Verhaltenscodex          
4. Persönliche Eignung und erweitertes Führungszeugnis (Online entnommen)  
5. Beschwerdeverfahren          
6. Qualitätsmanagement (Online entnommen)       
7. Anlagen (Online entnommen) 

 

1. Einführung

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt ist ein bedeutsames Thema. Im Bistum Münster wurden präventive Lösungen erarbeitet und in der der sog. Präventionsordnung festgehalten. Auf Grund dieser sind alle Pfarreien und Institutionen aufgefordert, Präventionsmaßnahmen in einem Institutionellen Schutzkonzept (ISK) festzuhalten. Die Entwicklung eines trägerspezifischen ISK soll dazu dienen, die Auseinandersetzung zu Fragen des Schutzes vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt zu regeln, die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen und diese in einem Gesamtkonzept zu bündeln. Dazu ist eine Auseinandersetzung mit den einrichtungsinternen Strukturen, dem zugrundeliegenden Konzept, den Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der Mitarbeitenden notwendig.
Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern und sich gemeinsam dafür stark zu machen, dass zum einen kirchliche Einrichtungen nicht zu Tatorten sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen werden und zum anderen von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene angemessene, qualifizierte Hilfe finden können.

Die Akademie Franz Hitze Haus unterstützt die Bemühungen des Bistums Münster zur Prävention vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert in der Arbeitsgemeinschaft und in dem Kontakt mit Gästen sensibel für den Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen zu sein. In diesem Institutionellen Schutzkonzept will die Akademie Franz Hitze das eigene Risikopotenzial analysieren und geeignete Präventionsmaßnahmen entwickeln. Das Institutionelle Schutzkonzept der Akademie hat den Anspruch von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv gelebt zu werden und kontinuierlich weiterentwickelt zu werden. Das institutionelle Schutzkonzept ist ein Instrument, um präventive Maßnahmen zu unternehmen, damit Kinder, Jugendliche und darüber hinaus alle anderen Schutzbedürftige in der Akademie sicher sind. Bei allen Maßnahmen steht das Kindeswohl an erster Stelle. Aus diesem Grund hat die Akademie alle Arbeitsbereiche, in denen sie mit Schutzbedürftigen zu tun hat, betrachtet und Maßnahmen beschlossen, um es potentiellen Tätern so schwer wie möglich zu machen. Weiterhin wurden die vorhandenen Beschwerdewege überprüft und ein Verhaltenskodex für Haupt- und Ehrenamtliche sowie externe Referentinnen und Referenten definiert.
Ein Entwurf für ein ISK der Akademie Franz Hitze Haus wurde von dem zukünftigen Präventionsfachkraft erstellt. Zur weiteren Erstellung dieses ISK hat sich eine Projektgruppe mit Teilnehmern aus allen Arbeitsbereichen der Akademie zusammengefunden und den Entwurf kritisch geprüft und ergänzt.
Projektgruppe: Antonius Kerkhoff (Akademiedirektor), Oliver Moormann (Hausmeisterei), Maria Conlan (Verwaltung), Sebastian Lanwer (Fachbereichsleiter Junge Akademie), Kathrin Haarmann (Rezeption),  Michael Peters (Verwaltungsleiter), Anita Torheiden (Leitung der Hauswirtschaft), Sebastian Mohr (Fachbereichsleiter Erziehung, Schule, Bildung).
Die Überprüfung des ISK der Akademie erfolgt in drei Arbeitssitzungen. An einzelnen Sitzungen konnten nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projektgruppe mitwirken. Nach jeder Arbeitssitzung wurden die gesamte Projektgruppe über die neuen Ergebnisse informiert und konnte weitere Anmerkungen machen. In einem weiteren Schritt wurde das ISK mit allen Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleitern geprüft und überarbeitet. Das ISK wurde am 20.12.2018 auf unserer Homepage veröffentlicht.

 

3. Verhaltenscodex

Sprache und Wortwahl
Alle in der Tagungsleitung und im Kontakt mit den Gästen involvierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Akademie Franz Hitze Haus sind aufgefordert, ihre Worte so zu wählen, dass diskriminierende und  sexistische Äußerungen nicht vorkommen. Unsere Ausdrucksweise zeigt den Respekt und die Wertschätzung gegenüber allen Gästen, Teilnehmenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, daher wählen wir eine angemessene gewaltfreie Sprache. Besonders achten wir darauf, dass wir Kinder, Jugendliche und hilfebedürftigen Erwachsenen angemessen berücksichtigen und ihnen eine Teilhabe an der Gemeinschaft ermöglicht wird. Der Umgang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander soll geprägt sein von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung.

  • Wir gehen mit Gesprächsinhalten verantwortungsbewusst um.
  • Wir pflegen eine positive Streitkultur und eine sachbezogene Auseinandersetzung (Orientierung im Dialog) .
  • Bei sprachlichen Grenzverletzungen wie z.B. der Einsatz von aggressiver oder sexualisierter Sprache schreiten wir ein und beziehen Stellung.

 

Gestaltung von Nähe und Distanz
Wir gestalten unsere Beziehungen zu Menschen unserem jeweiligen Bildungsauftrag adäquat. Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sind nicht erlaubt. Einzelgespräche, kleine Workshops, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein. Die Tagungsleitung soll sensibel wahrnehmen, ob Körperkontakt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander als unangenehm empfunden oder gar nicht gewollt ist. Hierbei ist insbesondere auch auf Körpersignale zu achten. Liegt eine solche Wahrnehmung vor, soll die Tagungsleitung angemessen intervenieren, den Wunsch der entsprechenden Person stärken und dafür Sorge tragen, dass der Körperkontakt für diese Person unterbleibt.

  • Wir gestalten räumliche Nähe und Distanz so, dass sich keiner bedrängt fühlt.
  • Einzelgespräche, Workshops, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.
  • Wir achten die Privat- und Intimsphäre eines jeden einzelnen, insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtungen.
  • Die Reinigung der Gästezimmer erfolgt unter Achtung der Privat- und Intimsphäre, jedoch mit einer Sensibilität für Auffälligkeiten in Bezug auf grenzverletzendes Verhalten oder sexualisierte Gewalt (siehe Risikoanalyse).
  • Wir achten und unterstützen das Recht eines jeden einzelnen auf körperliche Unversehrtheit.
  • Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass diese Minderjährigen und hilfebedürftigen Erwachsenen keine Angst machen und keine persönlichen Grenzen überschritten werden.
  • Individuelle Grenzempfindungen von Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen sind ernst zu nehmen und zu achten.

 

Die Aufsicht über minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernehmen nur Personen, die für die Aufsicht autorisiert sind. Das sind in der Regel bei Schulveranstaltungen die Lehrerinnen und Lehrer, bei Familienseminaren die erziehungsberechtigten Personen. Ausdrücklich muss bei Familienseminaren darauf hingewiesen werden, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht insbesondere in der Nacht nicht an die Tagungsleitung abgeben können, indem sie z.B. fälschlicherweise annehmen, die Tagungsleitung sei automatisch durch ihre Rolle auch für die Aufsicht zuständig.
In Veranstaltungen und aus Bildungsreisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, sollen schutzbedürftige Personen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
Bei Übernachtungen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Schüler/innen-austausch oder Bildungsreisen, sind den erwachsenen und jugendlichen Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Wenn aus guten Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss dies immer transparent gemacht werden.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalten sind in der Akademie Franz Hitze Haus verboten. In besonderen Veranstaltungen können diese Inhalte nach wissenschaftlichen Gütekriterien akademisch bearbeitet werden, um ein kritisches Bewusstsein zu fördern. In der Akademie Franz Hitze Haus ist das Internet über unser  WLAN „katholischpublic“  im ganzen Haus verfügbar. In diesem WLAN wurden Maßnahmen zum Jugendschutz vom Bistum Münster aktiviert.

  • Wir achten bei der Auswahl von Filmen, Internetseiten, Fotos, Spielen und Materialien darauf, dass diese pädagogisch sinnvoll und altersadäquat sind
  • Wir nutzen die sozialen Medien zum Zwecke der Kommunikation und des Informationsaustausches

 

Disziplinierungsmaßnahmen bei Grenzverletzungen

Bei Grenzverletzungen ist eine abgestufte Anwendung vom Gespräch über Ermahnung, Sanktion bis hin zur vorzeitigen Abreise und zum Hausverbot erlaubt. Die Tagungsleitung wendet wenn nötig in Absprache mit den Verantwortlichen der Akademie Franz Hitze Haus (Fachbereichsleiter/in – Präventionsfachkraft – Direktor/in) die Ihr geboten erscheinende Maßnahme selbständig an. Unabhängig davon werden, relevante Verstöße in diesem Bereich auch an Kooperationspartner weitergegeben. In Rücksprache mit dem Opfer einer grenzverletzenden Handlung wird eine Fachberatungsstelle oder die Polizei zu informiert. (Siehe Anlage 3: Handlungsleitfaden)
Grenzverletzungen unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen nach Möglichkeit durch ein Gespräch thematisiert und behoben werden. Falls dies nicht möglich erscheint oder nicht Zielführend war, soll der direkte Vorgesetzte oder im nächsten Schritt der Direktor der Akademie informiert werden.


5. Beschwerdeverfahren und Ansprechpartner bei Grenzverletzungen

Das QM-Systems der Akademie Franz Hitze Haus beinhaltet ein Beschwerdemanagement mit unterschiedlichen Beschwerdewegen. Durch dieses System können auch Verletzungen des persönlichen Schutzbereiches schriftlich oder mündlich angezeigt werden. Das Beschwerdemanagement ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über die Akademieleitung über die Beschwerdewege informiert. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem erhöhten Schutzbedürfnis (siehe Risikoanalyse). 
Die Tagungsleitung trägt dafür Sorge, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Beschwerdewege und Möglichkeiten des Gesprächs informiert werden. (QM 16-01 Verbesserungsmanagement)
Insbesondere in Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen trägt die Tagungsleitung dafür Sorge, dass diese Personenkreise über Möglichkeiten der Beschwerde und des Gesprächs informiert werden. Die Tagungsleiterin oder der Tagungsleiter sind erste Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche. Sollte sich ein Kind oder Jugendlicher einer Tagungsleitung anvertrauen, so hat diese Sorge zu tragen, dass einerseits die Äußerungen gegenüber dritten Personen absolut vertraulich behandelt werden und anderseits die weiteren Schritte eingeleitet werden. Hierzu wird der „Handlungsleitfaden Grenzverletzung - Was tun …bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen“ beachtet (Vgl. Anlage 3 Handlungsleitfaden).
Unabhängig davon muss die Tagungsleitung nach einem solchen Gespräch die Informationen an die Präventionsfachkraft und die Leitung der Akademie weitergeben. In Rücksprache mit dem Opfer einer grenzverletzenden Handlung wird eine Fachberatungsstelle oder die Polizei zu informiert.
Der Verhaltenscodex wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Referentinnen und Referenten aller Seminare mit Kindern und Jugendlichen, die die Akademie Franz Hitze Haus plant und durchführt, ausgehändigt. Dauerhafte Kursleitungen im Bereich der Jugendbildung, sog. Teamer, erhalten in Kooperation mit der Villa ten Hompel eine 6 stündige Präventionsschulung. Der Träger dieser Schulung ist die Akademie Franz Hitze Haus und die Inhalte der Schulung entspricht der 6-stündigen Schulung, wie sie vom Bistum vorgesehen ist.


7.  Anlagen des ISK
Anlage 1: Einordnung Ehrenamtlicher Tätigkeiten
Anlage 3: Handlungsleitfaden
Anlage 4: Empfehlung Personalgespräche
Anlage 5: Täterstrategien

Münster, 20.12.2018
gez.:

Antonius Kerkhoff        Sebastian Mohr
(Akademiedirektor)     (Präventionsfachkraft)

Weitere Mitglieder der Projektgruppe:

Oliver Moormann        Maria Conlan              Sebastian Lanwer 
(Hausmeisterei)          (Verwaltung)               (Fachbereichsleiter)

Kathrin Haarmann      Michael Peters            Anita Torheiden
(Rezeption)                 (Verwaltungsleiter)     (Hauswirtschaftsleitung)