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Europa und das deutsche kirchliche Arbeitsrecht

Konfliktpunkte - Reformbedarf - Zukunftsperspektiven

Martin Dabrowski, Judith Wolf (Hg.)

In diesem zweiten Band der neuen Edition werden die überarbeiteten Vorträge einer Kooperationstagung der Akademie FRANZ HITZE HAUS mit der Akademie "Die Wolfsburg" und der Personalwesen-Kommission der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen am 4. Dezember 2002 in der Akademie Franz Hitze Haus dokumentiert.


Das deutsche Staatskirchenrecht wird oft als eine in Europa einzigartige Institution angesehen.


Die fortschreitende europäische Einigung könnte aber gravierende Veränderungen für das deutsche Staatskirchenrecht und damit auch für das kirchliche Arbeitsrecht mit sich bringen.


Nach wie vor fehlt in Europa eine umfassende Garantie für das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, wie sie das deutsche Staatskirchenrecht nach Artikel 140 des Grundgesetzes vorsieht.


So drängen momentan sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche in Deutschland auf einen Artikel in der europäischen Verfassung, der das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen garantiert und das jeweilige nationale Staat-Kirche-Verhältnis unangetastet lässt.

 

Unter den derzeitigen Voraussetzungen zeichnen sich Schwierigkeiten vor allem im Arbeitsrecht ab. Obwohl für die Kirchen ein gewisser Tendenzschutz vorgesehen ist, der es ihnen beispielsweise erlaubt, die Religionszugehörigkeit zum Auswahlkriterium bei der Besetzung offener Stellen zu machen, stehen viele Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts und des Rechts der Mitarbeitervertretung vor dem Hintergrund des europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Prüfstand.


Münster: dialogverlag, 2003
ISBN 3-933144-69-8, Preis: 3,- €

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